Krankenkassen

Im Rahmen der Stressprävention erstatten die unten genannten Krankenkassen einmal im Jahr etwa 80% der Kursgebühr.

Geförderte Kurse

  • Volkshochschulkurse im Yoga-Zentrum
  • Alle fortlaufenden Kurse (3 zusammenhängende Monate)
  • Grundkurse (bis 12 Termine)

Das Kleingedruckte

  • Regelmäßige Teilnahme am Kurs (mind. 80%) ist Voraussetzung.
  • Maximal 1x pro Jahr. (je nach Krankenkasse Kalenderjahr oder Kursabstand)
  • Bei Kursende stellen wir auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung aus. Diese muss dann bei der Krankenkasse eingereicht werden.
  • Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Primärprävention nach §20 SGB V (Entspannung / Stressreduktion).

Zur Zeit gilt dies unter anderen für folgende Krankenkassen

Besonderheiten:

  • Die GEK erstattet ab sofort keine Kursgebühren mehr und hat in Jena fast alle Kursleiter aus der Anbieterliste gestrichen.
  • Mitglieder der AOK Plus können in jeder Filiale ihrer Krankenkasse einen Gutschein beantragen. Die Teilnahme an einem dreimonatigen Kurs ist damit kostenlos möglich.
  • Bei weiteren Fragen wendest Du dich bitte an deine Krankenkasse oder den Kursleiter. Sollte deine Krankenkassen hier nicht aufgeführt sein, können wir auch dort eine Anerkennung beantragen.
 
 
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