Krankenkassen
Im Rahmen der Stressprävention erstatten die unten genannten Krankenkassen einmal im Jahr etwa 80% der Kursgebühr.
Geförderte Kurse
- Volkshochschulkurse im Yoga-Zentrum
- Alle fortlaufenden Kurse (3 zusammenhängende Monate)
- Grundkurse (bis 12 Termine)
Das Kleingedruckte
- Regelmäßige Teilnahme am Kurs (mind. 80%) ist Voraussetzung.
- Maximal 1x pro Jahr. (je nach Krankenkasse Kalenderjahr oder Kursabstand)
- Bei Kursende stellen wir auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung aus. Diese muss dann bei der Krankenkasse eingereicht werden.
- Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Primärprävention nach §20 SGB V (Entspannung / Stressreduktion).
Zur Zeit gilt dies unter anderen für folgende Krankenkassen
Besonderheiten:
- Die GEK erstattet ab sofort keine Kursgebühren mehr und hat in Jena fast alle Kursleiter aus der Anbieterliste gestrichen.
- Mitglieder der AOK Plus können in jeder Filiale ihrer Krankenkasse einen Gutschein beantragen. Die Teilnahme an einem dreimonatigen Kurs ist damit kostenlos möglich.
- Bei weiteren Fragen wendest Du dich bitte an deine Krankenkasse oder den Kursleiter. Sollte deine Krankenkassen hier nicht aufgeführt sein, können wir auch dort eine Anerkennung beantragen.
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